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Versickerung von Niederschlagswasser - bezahlen Sie eine Niederschlagswasserabgabe? Das muss nicht sein:

Viele Kommunen trennen die Abwassergebühren in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswasserabgabe. Durch die Gebührentrennung entstehen Gebühren für die Entwässerung befestigter Flächen. Zu den befestigten Flächen zählen hauptsächlich Dach- und Verkehrsflächen, von denen aus das anfallende Regenwasser in die Kanalisation gelangt. Die Gebühren sind meist nicht unerheblich, mit steigender Tendenz.

Ein guter Grund, die bisherige Regenwasserableitung über die öffentliche Kanalisation zu überdenken und nach einer Alternative zu suchen. Werden versiegelte Flächen, auf denen Niederschlagswasser anfällt vom Kanalnetz abgekoppelt, entfällt die Niederschlagswassergebühr.

Es gibt mehrere Methoden und Maßnahmenkombinationen, die es je nach örtlicher Situation ermöglichen, die Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation zu vermeiden. Die Lösungsansätze vor Ort gründen auf Speicherung bzw. Verzögerung und Versickerung von Niederschlagswasser. So entlasten Sie die Umwelt und Ihre Geldbörse:

  • Rohrrigolenversickerung
  • Schachtversickerung
  • Muldenversickerung
  • Flächenversickerung

Für die Umsetzung einer solchen Maßnahme müssen einige Projektgrundlagen zur Verfügung stehen.

Das können sein:

♦ Genehmigungsverfahren bei der Stadt bzw. der Wasserbehörde
♦ Notwendige Bodengutachten zur geologischen Eignung des Untergrundes
♦ Festlegung, Bemessung und Planung der unterschiedlichen Lösungsvarianten
♦ Abwicklung der örtlichen Baumaßnahme

Fragen Sie uns, wir bieten Ihnen:

  • Beratung: Wir haben die richtigen Fachleute mit Erfahrung
  • Planung: Optimale Konzepte für Neubau oder Bestand
  • Ausführung: Zuverlässig und sicher
  • Wartung: Laufende Kontrolle sichert die Funktion
  • Finanzierung: Es gibt interessante Zuschüsse und Konzepte
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